Antrag – Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

An

Herrn Bürgermeister
Klaus Penzer
VG Rhein-Selz
55276 Oppenheim

Undenheim, 14.6.2020

Antrag
Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Penzer,
die CDU-Fraktion der VG Rhein-Selz stellt zur nächsten Gemeinderatssitzung am 29.6.2020 folgenden Antrag:

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung soll dahingehend geändert werden, dass die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge für Niederschlagswasser sich nach der tatsächlich bebauten Grundstücksfläche richtet und nicht wie bisher nach der möglichen bebauten Fläche.

Abschläge bzw. Ermäßigungen des Beitrags für Niederschlagswasser, welches auf dem eigenen Grundstück verbleibt, sollen ermöglicht werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Zisternen, Versickerungsmulden und Dachbegrünungen.

Wenn möglich sollten die beiden derzeit gültigen Satzungen der Alt-VGs dahingehend angepasst werden. Zumindest aber die zukünftige gemeinsame Satzung für das ZAR-Gebiet.

Begründung:
Für uns alle spürbar wandelt sich das Klima weltweit; die Trockenheit wird immer mehr ein Problem, nicht nur für die Landwirtschaft. Zum Schutz unserer Umwelt und dem immer weniger werdenden Allgemeingut Trinkwasser sollte auf Privatgrundstücken Regenwassernutzung durch Versickerung in Mulden, Speicherung in Zisternen oder in Dachbegrünungen unterstützt werden. Solche nachhaltigen Maßnahmen bewirken in hohem Maße die Reduzierung von Abwasser, welches ansonsten mit großem finanziellem Aufwand durch den ZAR beseitigt werden müsste. Dachbegrünungen zum Beispiel speichern je nach Aufbaudicke und Substrat 50 – 90 % der jährlichen Niederschlagsmenge. Reduzierte Gebühren und Beiträge sind hier ein geeigneter finanzieller Anreiz für das private Engagement der Bürger.
Das Land RLP hat über sein Umweltministerium das Ziel vorgegeben, mit einer Niederschlagswasserbewirtschaftung den natürlichen Wasserkreislauf zu verbessern. (Quelle: https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1127/) Diesem Ziel sollte sich die VG Rhein-Selz anschließen.
Eine Berechnung des Beitrags für Niederschlagswasser nach den tatsächlichen Gegebenheiten anstatt nach fiktiven Werten schafft mehr Abgabengerechtigkeit. Hausbesitzer und Bauherren werden somit animiert, sich über umweltgerechte Alternativen Gedanken zu machen. Vergünstigungen und Abzugsbeträge sind hier absolut zielführend.
Es gibt schon viele Kommunen, die das bereits so handhaben.
Die VG Rhein-Selz kann damit einen Beitrag zur zukunftsorientierten Trinkwasserwirtschaft leisten.

Mit freundlichen Grüßen
CDU-Fraktion Rhein-Selz
Thomas Zimmerer Peter Muth

Originalschreiben als pdf: CDU Antrag Aenderung Abwassersatzung 20200613