Antrag Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Studie -Zukunft Rhein-Selz-

Antrag an die VG Rhein-Selz

Außerordentliche Wirtschaftsentwicklung in und um die Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Beschreibung kommunaler Entwicklungsszenarien und ihre Auswirkungen in einer Studie:
Infrastrukturentwicklung, Wohnraum und Lebensqualität, Kitas, Schule, Nachhaltigkeit und Umwelt, kommunale Wärmeplanung, Regulatorische Rahmenbedingungen, Bürgerbeteiligung, Transparenz u.v.a.m.
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Studie „Zukunft Rhein-Selz“

Sehr geehrter Herr Groth,
die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist Teil einer wirtschaftlichen Wachstumsregion, die gekennzeichnet ist durch den im Norden im Aufbau befindlichen Biotechnologiehub in Mainz, im Süden durch die Ansiedlung des Pharmaunternehmens Lilly in Alzey und in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz durch den Neubau eines Mega-Rechenzentrums auf dem Rhein-Selz-Park Gelände.
Durch die Neuansiedlungen dieser Unternehmen und den damit verbunden sehr großen Investitionen entsteht regional neue wirtschaftliche Diversität. Es ist damit zu rechnen, dass sich arrondierende Unternehmungen und Gewerbetreibende zusätzlich ansiedeln werden.

Die damit entfachte regionale Wirtschafsdynamik wird sich unmittelbar und vielfältig auf alle Bereiche der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in bisher unbekannter Größenordnung und Entwicklungsdynamik auswirken.

Damit die Verbandsgemeinde in die Lage kommt proaktiv handeln und die Entwicklungen steuern zu können, sollen die Chancen und Herausforderungen der Wirtschaftsentwicklung untersucht werden. Wir beantragen deshalb die Durchführung einer Studie „Zukunft Rhein-Selz“, in der die wirtschaftlichen Entwicklungs-Szenarien und deren möglichen Auswirkungen auf die
Verbandsgemeinde angenommen, untersucht und dargestellt werden. Die Studie soll durch Institute oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Mindestens folgende Aspekte sollten in der Studie „Zukunft Rhein-Selz“ untersucht werden:

  • Infrastruktur
  • Wohnraum und Lebensqualität
  • Nachhaltigkeit und Umwelt
  • Verwaltung und Bürgerbeteiligung
  • Spezifische Rechenzentrums Anforderungen
  • Kommunale Wärmeplanung zur Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums
  • Ertragsprognose für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz und deren Kommunen

Für die Studiendurchführung soll die Verbandsgemeinde Orientierungsangebote einholen und ein Leistungsverzeichnis für die Studienausschreibung vorbereiten. Beides soll dem Verbandsgemeinderat vorgelegt werden. Nach Freigabe des Leistungsverzeichnisses durch den Verbandsgemeinderat soll die Ausschreibung der Studie Zukunft Rhein-Selz erfolgen.
Die Mittel sind über- und außerplanmäßig bereit zu stellen.

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
A)
Um die Auswirkungen der außerordentlichen Wirtschaftsentwicklung in und um die Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu ermitteln fasst der Verbandsgemeinderat den Grundsatzbeschluss hierfür eine Studie Zukunft Rhein-Selz durchzuführen.
B)
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde wird beauftragt zur Studiendurchführung Orientierungsangebote einzuholen und diese mit dem Vorschlag eines Leistungsverzeichnisses für die Studienausschreibung Zukunft Rhein-Selz dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Verbandsgemeinderat dann über Art und Umfang der durchzuführenden Studie Zukunft Rhein-Selz.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmerer
CDU-Fraktionssprecher Rhein-Selz

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