Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der vorliegenden Ausgabe informieren wir über kommunalpolitische Themen der Verbandsgemeinde. Aus Platzgründen konzentrieren wir uns auf ausgewählte Themen.
Schwerpunktthema unserer Mai-Ausgabe ist die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in der Verbandsgemeinde. Die AöR dient dazu, dass sich Bürger, Investoren und Kommunen an Projekten der Energieerzeugung beteiligen können. Als ersten Schritt dafür hat der Verbandsgemeinderat im März 2023 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer AöR gefasst. Unter dem Punkt „Bürgerbeteiligung“ erklären wir Sinn und Zweck der AöR und skizzieren die nächsten Schritte. Beim Thema Hallenbad wartet die VG auf Preisinformationen. Sobald diese vorliegen, kann die weitere Vorgehensweise bestimmt werden.
Wir sind an Ihrer Meinung und Ihren Anregungen interessiert. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an. Die Kontaktdaten unseres Vorstands und der Fraktion finden Sie auf unserer Webpage.
Herzliche Grüße
Thomas Zimmerer
Schließung Bürgerbüro Guntersblum
Eine Überraschung
Wie alle Bürger haben auch wir und alle anderen Räte der Presse entnommen, dass das Bürgerbüro im Rathaus Guntersblum zum 1.5.2023 geschlossen wurde. Die CDU-Fraktion hat sich diesbezüglich am 6.4.2023 zunächst mit einer schriftlichen Anfrage an die Verwaltung gewandt.
Schankerlaubnis: CDU Antrag Gebühr für Vereine – abschaffen
Bürokratiemonster abschaffen und ehrenamtliche Tätigkeit fördern.
Wer in Kommunen eine Veranstaltung durchführt und alkoholische Getränke verkauft, muss hierfür eine Gestattung nach §12 GastG („Schankerlaubnis“) per Formblatt bei der Verbandsgemeinde beantragen. Das trifft auch für Vereine zu, auch wenn sie z. B. nur einen Weinstand oder eine Adventshütte an einem Tag für ein paar Stunden betreiben.
Praxisbeispiel: Adventshütten/Weinstände der Vereine. Diese werden häufig von Vereinen an Wochenenden Fr—So abwechselnd betrieben, bereichern das kommunale Leben, helfen auch, die Vereinskassen aufzufüllen. Stand heute muss jeder Verein für sich eine Schankerlaubnis beantragen und bekommt dann einen umfangreichen amtlichen DIN A4 Bescheid, gestempelt und unterschrieben von der VG, zugestellt. Dafür wird dann eine Gebühr in Höhe 34,60 € (Gebühr 33,- € + Porto 1,60€) fällig. Die CDU hat nun in der VG den Antrag auf Gebührenbefreiung für alle Vereine gestellt. Ganz praktisch hilft das auch, die Verwaltung zu entbürokratisieren und zu entlasten.
Starkregen Analyse und Gewässerschauen in der VG
Die CDU hatte im Sommer 2021 einen Antrag zum Thema Starkregen und Gewässerschauen in der Verbandsgemeinde eingebracht (der Antrag war komplementär zu einem Antrag der Grünen Fraktion). Beim Thema Starkregen ist unser Ansatz, für die VG eine quantifizierende Gefährdungsanalyse durchzuführen, woraus die jeweiligen Kommunen dann ihre Handlungsoptionen ableiten können z. B. für kritische Infrastrukturen—Stromversorgung, Objektschutzmaßnahmen, Bewertung künftiger Siedlungsflächen. Zusätzlich haben wir die Durchführung der Gewässerschauen unter Einschaltung und Begleitung durch die jeweiligen Bürgermeister sowie Bauern– und Winzervereine beantragt. Aktuell werden einzelne Kommunen über die Ergebnisse der vom beauftragten Fachplaner durchgeführten Analysen in Ortsterminen informiert. Die Analysen sind erstmal auf qualitativer Ebene durchgeführt worden. Auf der VG-Homepage gibt es eine Fülle von weiteren detaillierten Informationen zum Thema Starkregen und Katastrophenschutz.
Bürgerbeteiligung
KERS, Kommunale Energie Rhein-Selz AöR
Welche Möglichkeit besteht für Bürger, Kommunen und Investoren, sich an regenerativen Energieprojekten in Rhein-Selz zu beteiligen, zum Beispiel an einem Windkraftrad oder einer Photovoltaik-Anlage? Hie-rauf versucht die Verbandsgemeinde nun eine Antwort zu geben, indem in einem ersten Schritt die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die „Kommunale Energie Rhein-Selz AöR“ (KERS) im Grundsatz vom Verbandsgemeinderat im März 2023 beschlossen wurde. Was ist nun eine AöR, wozu wird sie gegründet, wer ist daran beteiligt und wie können sich Bürger und andere daran beteiligen?
Das versuchen wir soweit möglich kompakt zu erläutern, aufzuzeigen worauf es ankommt und wo für uns als CDU die roten Linien hinsichtlich Haftung, Bürgerbeteiligung und Qualitätssicherung verlaufen.
Was ist eine AöR und wozu wird sie gegründet? Die AöR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird vom Staat – in unserem Fall von der Verbandsgemeinde – gegründet, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen steht bei Anstalten des öffentlichen Rechts nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die AöR ist eine eigene Rechtsperson, ist unternehmerisch tätig und im Rahmen des Anstaltszwecks bei der Auswahl und Realisierung von Projekten frei.
Wer sind die Gesellschafter der AöR? Die Verbandsgemeinde und alle Kommunen der VG können (müssen aber nicht) sich an der AöR beteiligen. Jede Kommune entscheidet das individuell für sich. Diejenigen, die sich dafür entscheiden, müssen gemäß aktuellem Satzungsentwurf 1.000 € Stammkapital einbringen. An der AöR dürfen sich Privatpersonen nicht direkt beteiligen!
Wie haftet die AöR? Im Außenverhältnis liegt eine Gewährsträgerhaftung (gesamtschuldnerisch) vor, d. h. die AöR haftete nicht nur auf die Einlage (dem eingebrachten Stammkapital) begrenzt, sondern auch über das Stammkapital hinaus!
Wenn nun Energieprojekte in der VG, wie zum Beispiel ein Bürgerwindrad oder eine PV-Anlage etc. errichtet werden, bei der sich Bürger und Investoren beteiligen können und bei der die Haftung begrenzt ist, brauchen wir eine Ergänzung zur AöR. Eine Haftungsbegrenzung und eine Bürger- und Investorenbeteiligung wird über eine zu gründende GmbH, z. B. die Energiegesellschaft Rhein-Selz mbH erreicht. Das ist so auch im weiteren Verlauf angedacht. Das folgende Organigramm soll das veranschaulichen. Es können viele einzelne GmbHs gegründet werden, der Beteiligungsschlüssel ist frei gestaltbar.
Der CDU war es wichtig, diesen Ansatz in einer Präambel der AöR Satzung klarzustellen. Folgendes wurde in der Ratssitzung beschlossen und in die Satzung aufgenommen. Auszug: „Alle Träger der gemeinsamen AöR streben in einer vertrauensvollen Zusammen-arbeit an, ihre zukünftigen Projekte in den Bereichen der Energieerzeugung, der Nutzung, des Transports, der Speicherung und Vermarktung im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in dieser gemeinsamen Anstalt umzusetzen und dabei insbesondere über Beteiligungsmodelle die Interessenlage der Bürgerschaft und der bestehenden Initiativen zur Gestaltung regenerativer Energien einzubinden und zu berücksichtigen“.
Ein zentrales Organ der AöR ist der Vorstand, der vom Verwaltungsrat für die Amtsdauer von 5 Jahren bestellt wird, bestehend aus einer Person und einem Stellvertreter. Der Verwaltungsrat besteht aus jeweils 2 Vertretern der beteiligten Kommunen (jeweiliger Bürgermeister + eine weitere Person). Der Verwaltungsrat kontrolliert den Vorstand, die Amtszeit der Personen entspricht der Wahlzeit der Kommunalparlamente. Der CDU war es wichtig, dass die Grundsätze der Geschäftspolitik und die Ziele der Anstalt vom Verwaltungsrat vorgegeben/entschieden werden. Dies wurde ebenfalls in die Satzung aufgenommen.
Die AöR beschäftigt kein eigenes Personal. Die Betriebsführung erfolgt durch die Verbandsgemeinde auf Kostenerstattungsbasis. Die CDU begrüßt die Gründung der AöR. Um eine Bürger- und Investorenbeteiligung zu ermöglichen und aus Gründen der Risikobegrenzung müssen Projekte in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgelagert werden.
Haushalt
VG-Umlage sinkt auf 37,75%
Der vom Gemeinderat verabschiedete Haushalt 2023 ist mit geplanten Erträgen von 33,5 Mio.€ und einem Ergebnis von 92.000 € ausgeglichen.
Einige wesentliche Eckdaten des Haushaltes:
Kreisumlage: Der Kreis bekommt von der VG eine Umlage (Gelder, die die VG an den Kreis abführen muss). Die Berechnungsbasis für Kreisumlage hat sich sehr deutlich zugunsten der VG für das Haushaltsjahr 2023 geändert und beträgt 181.332,- €. Zum Vergleich: 2022 belief sich die Kreisumlage noch auf einen Wert von 1,72 Mio.€.
Umlagesummen der VG-Kommunen: Diese beliefen sich 2022 auf 42,8 Mio. € und sind aufgrund der verbesserten Steuerkraft der Kommunen für 2023 mit 49,65 Mio.€ veranschlagt. Damit steigt die Umlagesumme der Kommunen um deutliche 17%. Die Umlagesumme bildet die Basis für die VG-Umlage. Die VG profitiert also auch erheblich von der verbesserten, höheren Umlagesumme.
VG-Umlage: Die Höhe der VG-Umlage für die Kommunen wird von der VG festgesetzt. 2022 belief sich die Umlage auf 40%. Wegen der reduzierten Kreisumlage hat der Verbandsgemeinderat die VG-Umlage nun auf 37,75% gesenkt. Das ist keine Wohltat der VG, sondern letztlich gibt die VG den Vorteil einer niedrigeren Kreisumlage an die Kommunen weiter.
Vorschau-VG Haushalt 2024-2026: Für die Jahre 2024/2025/2026 ergeben die Vorschauplanungen im Ergebnishaus-halt kumuliert einen Überschuss in Höhe von 4,48 Mio.€. Auch wegen der positiven Ergebnisprognose der VG war es möglich, die VG-Umlage zu senken.
Kommunale Jahresabschlüsse
Rückstand
Die Jahresabschlüsse (JA) der Ortsgemeinden und Städte werden von der Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. Sie sollen normalerweise bis zum Ende eines Haushaltsjahres für das Vorjahr zur Prüfung und Verabschiedung in den Kommunen vorliegen. Der verabschiedete Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Entlastung der Gemeindeverwaltung und die Basis für die Haushaltsplanungen der Folgejahre.
Aus gegebenem Anlass haben wir die Situation der Jahresabschlüsse in der Verbandsgemeinde abgefragt. Stand heute liegen erst 10 von 21 Jahresabschlüssen für das Jahr 2020 vor. Die anderen 11 Jahresabschlüsse 2020 befinden sich noch in der Erstellung. Bis Ende April 2023 sollen für Friesenheim, Hillesheim und Selzen die Abschlüsse für 2020 und 2021 erstellt sein. Für alle anderen Kommunen ist geplant, die JA 2021/2022 im Laufe des Jahres 2023 zu erstellen. Für 2022 sind die Abschlüsse bis September/Oktober 2023 geplant. Für die JA 2023 wurde als Stichtag für die Erstellung der 30.9.2024 avisiert.
Personalengpass im Fachbereich Bau
Personalkapazität erhöht
Schon länger werden die Bearbeitungszeiten in der VG kritisiert. Verursacher für die langen Bearbeitungszeiten ist eine zu dünne Personaldecke.
Dem hat der Verbandsgemeinderat in einem ersten Schritt in den Haushaltsberatungen Rechnung getragen und deshalb für den VG-Haushalt 2023 den Stellenplan im Fachbereich Bau, im Übrigen gegen den Widerstand des Bürgermeisters, um eine Stelle erhöht, dies zulasten der vom Bürgermeister priorisierten Schaffung der aktuell befristeten Stelle für die Öffentlichkeits-arbeit der VG. Mit dem Eingriff in den Stellenplan des Haushaltes hat der Verbandsgemeinderat die Gesamtzahl der Stellen unverändert gelassen, jedoch die Priorisierung anders gesetzt.
Stabwechsel in der CDU-Fraktion
Frank Windisch Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender
Ein von der CDU-Fraktion Rhein-Selz seit längerem geplanter und von Egid Rüger initiierter Stabwechsel wurde vollzogen. Frank Windisch aus Mommenheim wurde einstimmig zum neuen Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU Rhein-Selz gewählt. Egid Rüger, der seit über 39 Jahren viele kommunalpolitische Ämter innehatte, wird sein profundes kommunalpolitisches Wissen auch weiterhin unverändert in der CDU-Fraktion und den kommunalen Gremien einbringen. Die Fraktion dankte Egid Rüger für sein unermüdliches ehrenamtliches Engagement. Frank Windisch, Jahrgang 1971, ist im elterlichen landwirtschaftlichen Mischbetrieb in Mommenheim aufgewachsen. Er wohnt in Mommenheim, ist verheiratet, hat zwei Kinder und hat eine Ausbildung zum Kunststoffformgeber, Industriemeister und Technischen Betriebswirt. Frank Windisch ist Mitglied im VG-Rat und in den Ausschüssen Schulträger sowie Umwelt- und Klimaschutz tätig. In Mommenheim ist er ebenfalls Ratsmitglied und engagiert sich zusätzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr.
VG Planungs- und Bauausschuss
Otto Breyer neues Mitglied im Ausschuss
Otto Breyer wurde als Nachfolger von Peter Krämer für die CDU in den Planungs– und Bauausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Selz gewählt. Er ist aufgewachsen im elterlichen Schreinerbetrieb Breyer Hahnheim und lebt mit Frau und Tochter in Hahnheim. Er ist Jahrgang 1991, hat eine Ausbildung zum Industriekauf-mann, einen Bachelorabschluss in Betriebswirtschaft und einen Masterabschluss in IT-Management. Kommunalpolitisch ist er im Hahnheimer Gemeinderat und in den Hahnheimer Ausschüssen Landwirtschaft, Wein-bau, Natur und Tourismus, im Bau- und Friedhofsausschuss und im Kindergartenausschuss tätig. Darüber hin-aus ist er in der freiwilligen Feuerwehr Hahnheim tätig und Mitglied im Vorstand der CDU Rhein-Selz.
Termine
- Mai 2023 19 Uhr ein Abend mit Wolfgang Bosbach im Weingut/Eventgastronomie Junghof, Staatsrat-Schwamb-Straße 38 in Undenheim.
Wolfgang Bosbach ist ein bekannter Klartext-Politiker der CDU, der mit unverstelltem Blick, Augenzwinkern und Humor politisches Geschehen einordnet; ein präsenter Talkshow Gast. Von 1994 bis 2017 war er per Direktmandat Mitglied des Deutschen Bundestages, für den er 2017 nicht mehr kandidierte. Er hat mehrere Bücher geschrieben. Bosbach ist bekannt dafür, dass Politik nicht nur ernst und trocken, sondern auch amüsant sein kann. Freuen Sie sich auf einen kurzweiligen Abend mit dem politischen Ur-gestein im (Un-)Ruhestand. Für das leibliche Wohl sorgt das Weingut.
- Juni 2023, 17:30 Uhr Führung durch den historischen Ortskern Guntersblum mit Peter Muth,Treffpunkt Rathausplatz, 19 Uhr Schlossgut Schmitt Guntersblum gemütlicher Ausklang
Interesse am Mitmachen?
Sind Sie an der politischen Willensbildung interessiert? Wir laden Sie herzlich ein, sich bei uns einzubringen. Der politische Diskurs ist ein vielfältiger und notwendiger Wegbereiter für die Findung politischer Mehrheiten und Be-schlüsse. Sprechen Sie uns persönlich an, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an – wir freuen uns.
V.i.S.d.P. CDU Rhein-Selz, Thomas Zimmerer, Dornfelderstrasse 3, 55278 Undenheim/thomas@zimmerer-web.de/06737-715777
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