Der CDU Antrag eine Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu etablieren wird nun umgesetzt und wird in der ersten Wahlperiode vom Verbandsgemeinderat gewählt.
Sinn und Zweck der Jugendvertretung
Die Jugendvertretung vertritt die Belange der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Beratung, Anregung und Unterstützung der Organe der Verbandsgemeinde. Sie soll Kinder und Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut machen und ihr Interesse an kommunaler Aufgabenstellung fördern. Der Jugendvertretung obliegt außerdem die Anregung von Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die Jugendvertretung kann darüber hinaus über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Verbandsgemeinde kann sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheitender Verbandsgemeindebetroffen sind. Auf Antrag der Jugendvertretung hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Satzes 5 dem Verbandsgemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die Jugendvertretung besteht aus 15 Mitgliedern.
Wählbar ist: Mitglied der Jugendvertretung können Einwohnerinnen und Einwohner sein, die am Tage des Beginns der Wahlzeit das 14., aber nicht das 20.Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder bleiben bis zum Ablauf der Wahlzeit im Amt, auch soweit sie das 20. Lebensjahr vollendet haben; andere Gründe des Ausscheidens aus der Jugendvertretung bleiben unberührt.
Die vollständige Satzung finden Sie hier
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte bei uns oder bei der Verbandsgemeinde. Die Jugendvertretung soll überparteilich sein.