Standpunkt des VG-Rates Rhein-Selz zum FNP 2030

Klarstellende Willensbekundung des Verbandsgemeinderates zum FNP 2030 – Sondergebiet Offroad im Rhein-Selz Park. Abwägung von Interessen.

 

Hintergrund

Der Aufstellungsbeschluss des FNP 2030 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erfolgte am 19.9.2017 durch den Verbandsgemeinderat. Es folgten eine frühzeitige Beteiligung der VG-Kommunen mit Offenlage des FNP 2030 vom 19.12.2019 bis 15.2.2020. Die Entwicklung des FNPs erstreckte sich über zwei Wahlperioden.

Im zur Genehmigung vorliegenden FNP 2030 ist das Sondergebiet „Offroad“ im Rhein-Selz Park noch aufgeführt. Die Nutzung des Sondergebietes „Offroadstrecke“ im Rhein-Selz Park ist politisch nicht mehr gewollt. Die Stadt Nierstein hat am 10.12.2019 einen Aufstellungsbeschluss Bauleitverfahren Rhein-Selz Park Ost gefasst, mit Rechtskraft am 18.12.2019. Der Niersteiner Aufstellungsbeschluss sieht anstelle des Sondergebietes Offroad ein eingeschränktes Gewerbegebiet im Rhein-Selz Park vor.

Eine Änderung des vorliegenden FNP 2030 in Bezug auf die Darstellung des Sondergebietes „Offroad“ im Rhein-Selz Park zum jetzigen Zeitpunkt würde zu einer weiteren erheblichen Terminverzögerung des FNP 2030 führen. Eine möglichst schnelle Genehmigung des FNP 2030 aufgrund von z. B. den Neuausweisungen von Wohnbauflächen in der Verbandsgemeinde ist jedoch von großem Interesse der VG-Kommunen.

Nach Abwägung der zeitlich gegenläufigen Interessen, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung von Missverständnissen nimmt der Verbandsgemeinderat vor der Abstimmung des FNP 2030 zum Thema Sondergebiet Offroad Rhein-Selz Park eine klärende und eindeutige Willensbekundung dazu vor und fasst folgende Grundsatzbeschlüsse:

1. Der Verbandsgemeinderat stellt fest, dass ein Sondergebiet Offroad im Rhein-Selz Park nicht gewollt ist.

2. Sobald der FNP 2030 den Status der Rechtswirksamkeit erreicht hat, erwartet der Verbandsgemeinderat, dass die Stadt Nierstein zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Änderungsantrag zum FNP 2030 stellt, indem die Sonderfläche Offroad im Rhein-Selz Park in Verbindung mit einem Nachnutzungskonzept getilgt wird.

3. Der Verbandsgemeinderat begrüßt eine durch die Stadt Nierstein geplante Weiterentwicklung des Rhein-Selz Parks und beabsichtigt einem dazu von Nierstein einzubringenden Einzeländerungsverfahren im Sinne von 1. und 2. zuzustimmen.

4. Einhergehende Planungskosten sind unverändert durch den Vorhaben-/Erschließungsträger zu tragen.

Verbandsgemeinde Rhein-Selz 29.6.2020

Für die Fraktionen im Verbandsgemeinderat Rhein-Selz:
CDU Fraktionsvorsitzender Thomas Zimmerer
SPD Fraktionsvorsitzender Dr. Anton Miesen
Bündnis 90 / Die GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Torsten Kram
FWG Fraktionsvorsitzender Friedhelm Schmitt
FDP Fraktionsvorsitzende Stephanie Steichele-Guntrum
BL Fraktionsvorsitzende Beate Bunn-Torner

Dokument als pdf: FNP-2030-Erklaerung-des-VG-Rates_Final