Anpassung der Rechtsvorschrift für die Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit

An das
Ministerium des Innern und für Sport
des Landes Rheinland-Pfalz
Herrn Minister Roger Lewentz
Schillerplatz 3-5 55116 Mainz

Oppenheim/VG Rhein-Selz, 19.4.2020

Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit in Rheinland-Pfalz
hier: Anpassung der Rechtsvorschriften an die aktuelle Situation

Sehr geehrter Herr Minister,

wir, CDU & Bündnis 90 Die Grünen & FWG & FDP & Bürgerliste Rhein-Selz arbeiten als Bündnis in der Verbandgemeinde Rhein-Selz zusammen.

Die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Verhaltensregeln fordern uns alle heraus und machen es notwendig, neue Wege zu gehen. Die politischen Verantwortungsträger/innen stehen vor großen Herausforderungen und versuchen für die anstehenden Probleme kreative und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Dies schlägt sich auch auf die Arbeit der kommunalen Gremien und Verwaltungen nieder. So wird aber auch die Entscheidung darüber, ob Sitzungen stattfinden, in die Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden delegiert.

Um auch in diesen Zeiten handlungsfähig zu bleiben, wurden und werden temporäre Lösungen gesucht und praktiziert. So wurden zeitlich „unkritische“ Themen verschoben, Ältestenräte tagten per Videokonferenz und „ermächtigten“ Verwaltungen dort, wo angemessen und notwendig, „verstärkt“ Eilentscheidungen zu treffen. Diese temporären Lösungen greifen aber nur unzureichend und führen auch zu Rechtsunsicherheiten.

Über allem steht jedoch die immer wieder postulierte Reduzierung von Kontakten von Menschen, die im Alltag nicht ohnehin zusammen sind, z.B. in der Familie oder bei der Arbeit.

Auch seitens der Mandatsträger/innen werden hier große Bedenken angemeldet insbesondere in Bezug auf die Teilnahme an Sitzungen.
Es ist daher dringend erforderlich, dass in Zukunft auch auf kommunaler Ebene die vorhandenen Möglichkeiten digitalisierter Prozesse genutzt werden dürfen. Es ist an der Zeit, die Digitalisierung auch für die kommunale Gremienarbeit voranzutreiben. Bislang steht dem die Gemeindeordnung entgegen, die Abstimmungen nur in Präsenzsitzungen zulässt. Beschlussfassungen mittels Videokonferenzen oder per Umlaufverfahren (E-Mail) sind bis dato nicht zulässig. Ein Problem, dass sich gerade in der jetzigen Ausnahmesituation deutlich zeigt.
Wir ersuchen Sie deshalb dringend, die Rahmenbedingungen für die kommunalpolitische Arbeit in Rheinland-Pfalz an die veränderte Situation anzupassen und zukunftssicher aufzustellen.

Hierzu benötigen wir kurzfristig eine Verwaltungsvorschrift, um schnell und flexibel handlungsfähig zu sein und mittelfristig eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung.

Damit soll folgendes erreicht werden:

• Rechtssichere Abstimmung von Eilentscheiden in der Verwaltung mit den gewählten Vertretern/innen durch anerkannte Umlaufverfahren.
• Zulassen von virtuellen Abstimmungen in Videokonferenzen mit Hilfe von geeigneten Programmen mit hoher Datenschutzqualität.
• Erweiterung der Definition „Öffentlichkeit“ im Hinblick auf die Herstellung von Öffentlichkeit im virtuellen Raum.

Wir bitten Sie daher in Rheinland-Pfalz den Weg dafür kurzfristig frei zu machen und damit den vielen und überwiegend ehrenamtlichen kommunalen Vertretern im Land rechtssichere Instrumente in die Hand zu geben, um gerade in solchen Ausnahmesituationen Ihre kommunalen und gesellschaftlichen Aufgaben wahrnehmen zu können.

Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.:

CDU, Thomas Zimmerer
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, Torsten Kram
FWG, Friedhelm Schmitt
FDP, Stephanie Steichele-Guntrum
Bürgerliste Rhein-Selz, Beate Bunn-Torner

Originalschreiben zum Download (pdf): RSB_Brief_Innenminister_RLP_20200420_final