Rechtssichere Vorgaben zur Durchführung von Offenlagen während der Corona-Pandemie

An das Ministerium der Finanzen
des Landes Rheinland-Pfalz
Frau Ministerin Doris Ahnen

Karl-Friedrich-Strasse 5
55116 Mainz

Ministerium des Innern und für Sport
des Landes Rheinland-Pfalz
Herrn Minister Roger Lewentz

Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

Oppenheim/VG Rhein-Selz 21.4.2020

Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit in Rheinland-Pfalz
hier: Rechtssichere Vorgaben zur Durchführung von Offenlagen während der Corona-Pandemie

Sehr geehrter Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister,

wir, CDU & Bündnis 90 Die Grünen & FWG & FDP & Bürgerliste Rhein-Selz arbeiten als Bündnis in der Verbandgemeinde Rhein-Selz zusammen.

Derzeit beklagen viele Städte und Gemeinden einen Stillstand für Offenlagen von Bebauungsplänen im Rahmen der Beteiligungsverfahren. Dieser Stillstand ergibt sich aus den aktuellen Schließungen der Verwaltungen.

Es kann aus unserer Überzeugung nicht im staatlichen Interesse sein, dass diese Beteiligungsprozesse für einen nicht absehbaren Zeitraum außer Kraft gesetzt werden und somit Baugebiete nicht in die Umsetzung gehen können.

Deshalb fordern wir – fraktionsübergreifend – zur Rechtssicherheit und Vermeidung von Normenkontrollverfahren eine klare gesetzliche Vorgabe für die Durchführung von Offenlagen der Bebauungspläne in solchen Ausnahmezeiten, da nicht absehbar ist, ob und wann zum „alten“ Regelbetrieb der Verwaltungen zurückgekehrt werden kann.

Wir fordern daher konkret die digitale Veröffentlichung zum Regelverfahren des Baugesetzbuches zu erklären. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, sollen weiterhin – nach Terminvereinbarung – Gelegenheit zur Einsichtnahme erhalten. Selbstverständlich in diesen Zeiten unter allen hygienischen Voraussetzungen (Abstand, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) in einem separaten Raum der Verwaltung. Etwaige Fragestellungen können anschließend per Telefonat, E-Mail oder Post seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Weiterhin sollte das Gesetz auch eine Änderung bezüglich der Bauanträge erfahren. Grundsatz sollte hier sein, dass Bauanträge digital einzureichen sind. Lediglich ein Archiv-Exemplar sollte in Papierform eingereicht werden.

Weiterhin bitten wir um eine Anpassung der Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der Behandlung von Bauanträgen in den kommunalen Gremien. Die Unterlagen sollten den Verwaltungen seitens des Antragstellers in digitaler Form eingereicht werden.
Nach einer Bearbeitung im Rahmen des Datenschutzes könnten die Anträge jedem Ratsmitglied oder Ausschussmitglied mit der Einladung zur Sitzung zugestellt werden. Diese Form eröffnet die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Sitzung in die Thematik einzuarbeiten.

In den Sitzungen könnten visualisiert die Anträge vorgestellt und Entscheidungen effizient getroffen werden. Stand heute wird in der Regel ein Exemplar des Antrages von Person zu Person durchgereicht, was zu einem enormen zeitlichen Aufwand führt und eine adäquate Vorbereitung auf die Thematik nicht zulässt.

Mit Blick auf künftige Ausnahmesituationen mit weitreichenden Einschränkungen des Alltagslebens muss es auch in Ihrem Interesse liegen, dass nicht nur auf Bundes- und Landesebene das Verwaltungshandeln rechtssicher und praktikabel gehandhabt werden kann, sondern auch auf der kommunalen Ebene.

Ihrer geschätzten Antwort sehen wir entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.:

CDU, Thomas Zimmerer
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, Torsten Kram
FWG, Friedhelm Schmitt
FDP, Stephanie Steichele-Guntrum
Bürgerliste Rhein-Selz, Beate Bunn-Torner

Originalschreiben zum Download (pdf): RSB-Brief-Finanzen-Inneres-RLP-20200420