Antrag zur Ratssitzung am 14.02.2022
Digitalisierung der Verbandsgemeinde Rhein–Selz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Penzer,
das Online Zugangsgesetz, OZG, regelt, dass alle 575 Verwaltungsdienstleistungen in Bund, Ländern und Kommunen ab 1.1.2023 auch digital für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein müssen. Die Umsetzung findet maßgeblich in den Kommunen statt. Bislang dringt v.a. der Ruf aus der Verwaltung, dass dieser Termin nicht zu halten sei, nicht aber das Konzept, wie die Digitalisierung der Verwaltung konsequent vorangetrieben werden soll.
Eine Verwaltung, die sowohl im Austausch mit dem Bürger als auch in den internen Prozessen digitalisiert ist, schafft einen echten Mehrwert für alle Beteiligten, reduziert Schnittstellen, strafft und beschleunigt Prozesse. Gerade bei einer angespannten Personalsituation können durch (vereinfachte) effiziente und automatisierte Prozesse Kapazitäten freigesetzt werden, die für andere Aufgaben dringend benötigt werden. Hierzu ist eine Transformation der Verwaltung notwendig. Dazu benötigt es auch eindeutige Zuordnung im Organigramm der Verbandsgemeinde Rhein–Selz.
Wir stellen deshalb folgenden, haushaltsrelevanten Antrag:
Durch die Vorgaben des OZG muss das Thema Digitalisierung der Verwaltung eines der Fokusthemen für die Verbandsgemeindeverwaltung im Jahr 2022 werden. Für die Umsetzung werden folgende Maßnahmen eingeleitet:
• Einrichten eines Budgets für den Digitalisierungsprozess der Verwaltung erstmalig für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von EUR 150.000 für Personal, Prozesse und Infrastruktur
• Einrichtung eines eigenständigen Ressorts/Projektes „Digitalisierung“ mit eigener Kostenstelle, das die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorantreibt
• Einberufen eines Arbeitskreises Digitalisierung, um die Ideen, Anforderungen und die Erfahrungen aus dem Kreis der Mandatsträger und Bürger in den verwaltungsinternen Prozess einzubinden
• Vergabe eines Projektauftrages oder einer In–House Stelle für einen Digitalisierungsmanager/in, der die Digitalisierung als Querschnittsaufgabe mit den
beteiligten Abteilungen wahrnimmt und die Organisation entsprechend entwickelt, Vorschläge dazu vorlegt
• Etablierung eines Lenkungskreises „Digitalisierung“ mit folgenden Mitgliedern: Vertreter Zentrale Dienste, Bürgerdienste, Finanzen, Vertreter IT, Vertreter Organisation und Personal
Begründung
Das im Jahr 2017 verabschiedete OnlineZugangsGesetz OZG regelt bundesweit, dass alle Verwaltungsleistungen ab dem 1.1.2023 online für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar sein sollen.
Die Verwaltung hat sich dafür der KommWiss angeschlossen, die z. B. die Anträge etc. digitalisiert zur Verfügung stellt. Hierzu muss die Organisation entsprechend verändert, Hard– und Software angepasst und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult werden. Dies ist eine Aufgabe, die nicht nebenbei erfüllt werden kann, sondern die als Fokusprojekt innerhalb der Verwaltung mit entsprechendem Personal und Kompetenzen ausgestattet werden muss. Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Gez. die Fraktionsvorsitzenden des RSB
Original Antrag als pdf: RSB Antrag Digitaliserung HH 2022