Antrag der CDU-Fraktion – Wiederaufnahme jährliche Gewässerschauen

Antrag der CDU-Fraktion

Fachmännische Analyse/Überprüfung gegebenenfalls Neuausrichtung der Starkregenvorsorge in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz durch einen ausgewiesenen Fachplaner Starkregen.

 Wiederaufnahme der Durchführung von jährlichen Gewässerschauen mit Einbindung der Ortskommunen und Bauern- und Winzerverbände.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Penzer,

die jüngsten Starkregenereignisse geben Anlass die Situation in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz fachmännisch fundiert zu analysieren und daraus gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen abzuleiten. Grundstückbesitzern sollen Handlungsinformationen Starkregenereignisse an die Hand gegeben werden.

Hierzu beantragen mindestens Folgendes für das Gebiet der Verbandsgemeinde zu veranlassen:

  1. Die Durchführung einer umfassenden Starkregenereignis Gefährdungsanalyse, nach dem Stand der Technik, durch einen ausgewiesenen Fachplaner für Starkregenvorsorge. Die Analyse soll über die von der TU Bingen im Jan 2019 erstellte Analyse hinausgehen, idealerweise eine numerische Oberflächen-Modellierung von Starkregenereignissen beinhalten und soll den jeweiligen Städten und Gemeinden das spezifische örtliche Risiko sowie Handlungsoptionen konkret aufzeigen.

Die Gefährdungsanalyse/-beurteilung soll mindestens Aufschluss geben über:

  1. inwieweit kurz bis langfristige Starkregen Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind inkl. der Feststellung der zuständigen Maßnahmenträger.
  2. ob es innerhalb der Verbandsgemeinde kritische Infrastrukturen (Bauten, Einrichtungen, Gefährdungen, Stromversorgung, Wasser Ver- und Entsorgung etc.) gibt, die von Starkregenereignissen betroffen sein können.
  3. ob besondere Objektschutzmaßnahmen im öffentlichen und im privaten Bereich notwendig sind und wenn ja welche.
  4. wie ein Starkregenrisikomanagement in der Verbandsgemeinde nach aktuellem Stand auszugestalten ist.
  5. ob die Ausweisung von potentiellen Siedlungsflächen in Bezug auf Starkregenereignisse betroffen sind und gegebenenfalls neu bewertet werden sollten.
  6. inwieweit Bebauungsplanvorschriften wie z. B. die Niveaulage von elektrischen Hausanschlüssen etc. in gefährdeten Siedlungszonen getroffen werden sollten oder müssen.
  7. Handlungsempfehlungen / Checklisten für Grundstücksbesitzer. Ist mein Grundstück oder Gebäude gefährdet und wie kann ich mich schützen.
  8. Die stattliche Anzahl von Gräben, Flutfängen, Rückhaltebecken, Bächen (Gewässer 3. Ordnung) in der Verbandsgemeinde sollen so wie dies in den Jahren 2009 bis 2014 Praxis war künftig wieder in jährlichen Gewässerschauen durch den Umweltausschuss überprüft werden. Bei den Gewässerschauen sollen die Stadt- und Ortsbürgermeister*innen sowie die Bauern- und Winzerverbände einbezogen Die Ergebnisberichte der Gewässerschauen sollen jedem Ratsmitglied zugänglich sein.

Begründung

Kommunen stehen durch die kommunale Daseinsvorsorge, Ihrer Fürsorge-, Niederschlagsbeseitungs- und Verkehrssicherheitspflicht in der Verantwortung das Thema Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Die aktuellen Witterungsveränderungen haben gezeigt, dass auf eine Starkregenvorsorge höchste Priorität gelegt werden muss. Damit die Verbandsgemeinde ihrer Verantwortung gerecht wird sollen fundierte fachmännische Starkregenanalysen durchgeführt werden und jedem Ratsmitglied und jeder Kommune zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Antrag ist komplementär zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.7.2021 Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept. Dies gilt insbesondere für die Einbindung von Feuerwehr, DRK, THW, anderer relevanter Katastrophenschutz Organisationen und Einrichtungen und in Bezug auf Fördergelder. Die HH-Mittel sind außer/-überplanmäßig im HH 2021 bereit zu stellen. Ersatzweise im HH 2022 bereit zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmerer

Schreiben als pdf:  Starkregenanalyse_Gewaesserschauen